• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung

Beschreibung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

  • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
  • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
  • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Aktuelles

Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

Adresse

Hausanschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Postanschrift

Postfach 12 20

54543 Daun

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

Fax: +49 6592 9850-33

E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Ausländerbehörde

Adresse

Besucheranschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwochs geschlossen Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 12.07.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
  • Nachweise, dass Sie
    • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
    • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
  • Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
  • Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid. 

Kosten

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 27.03.2017

Technisch geändert am 25.01.2024

Stichwörter

Aufenthaltstitel, Migration, Studienaufenthalt, Studium, Ausländer, Aufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020