Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

    • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
    • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
    • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Aktuelles

    Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postanschrift

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de

    Fax: 06592 933-6284

    Telefon Festnetz: 115

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2024 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
    • Nachweise, dass Sie
      • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
      • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
    • Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
    • Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid. 

    Kosten

    • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthaltsgenehmigung, Studium, Ausländer, Aufenthaltstitel, Studienaufenthalt, Migration, Aufenthalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)