Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit (Ref. 31)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steve Wischnewski
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-505
Telefon Festnetz: 06341 940-530
E-Mail: abh@suedliche-weinstrasse.de
Frau Elena Brand
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-505
Telefon Festnetz: 06341 940-540
E-Mail: abh@suedliche-weinstrasse.de
Herr Bastian Dietrich
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An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-540
Fax: 06341 940-505
E-Mail: abh@suedliche-weinstrasse.de
Herr Albin Fekaj
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An der Kreuzmühle 2
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Fax: 06341 940-505
Telefon Festnetz: 06341 940-540
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Frau Manuela Hahn
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An der Kreuzmühle 2
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Telefon Festnetz: 06341 940-540
E-Mail: abh@suedliche-weinstrasse.de
Frau Vanessa Hoyer
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An der Kreuzmühle 2
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Telefon Festnetz: 06341 940-540
E-Mail: abh@suedliche-weinstrasse.de
Frau Emma Mosbach
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Telefon Festnetz: 06341 940-540
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Internet
Formulare
Antrag Erteilung/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abschiebung, Ausländer, Aufenthalt, Asylbewerber, Asylrecht, Asyl, Flüchtlingsangelegenheiten, Ausländerangelegenheiten, Flüchtlinge, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsberechtigung, Migration