Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Felix Paquet
Herr Tobias Bold
Herr Johannes Böshar
Herr Andreas Becker
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 21- Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Ausländerbehörde ist mittwochs ganztägig geschlossen.
Kontakt
E-Mail: abh-afa@kv-kus.de
E-Mail: abh@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-0
Fax: 06381 424-251
Fax: 06381 424-559
Kontaktperson
Herr Felix Paquet
Herr Johannes Böshar
Herr Tobias Bold
Herr Andreas Becker
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländer, Flüchtlingsangelegenheiten, Asylbewerber, Aufenthalt, Ausländerangelegenheiten, Asyl, Asylrecht, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsberechtigung, Flüchtlinge, Migration, Abschiebung