Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz
Adresse
Postanschrift
17er Straße 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau A. Avano
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 534645
E-Mail: a.avano@kreis-germersheim.de
Frau L. Bauer
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-316
E-Mail: L.Juenger@kreis-germersheim.de
Frau L. Avano
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 53-4642
E-Mail: L.Avano@kreis-germersheim.de
Frau M. Völkel
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 53-2311
E-Mail: m.voelkel@kreis-germersheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abschiebung, Ausländer, Aufenthalt, Asylbewerber, Asylrecht, Asyl, Flüchtlingsangelegenheiten, Ausländerangelegenheiten, Flüchtlinge, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsberechtigung, Migration