• Gentingen (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung

Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Für Gentingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
  • 1 biometrisches Passfoto

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
  • 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
  • 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis

Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

  • 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
  • 100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
  • 96 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt bis zu 3 Monaten
  • 93 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt über 3 Monate

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 24.03.2017 (von: Gros, Blanka)

Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

Stichwörter

Ausländer, Flüchtlingsangelegenheiten, Asylbewerber, Aufenthalt, Ausländerangelegenheiten, Asyl, Asylrecht, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsberechtigung, Flüchtlinge, Migration, Abschiebung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)