Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Aufenthaltsgesetz"
Buchstaben A - Alr:
Tel.: 0261/108-327
Buchstaben Als - Bak:
Tel.: 0261/108-331
Buchstaben Bal - Car
Tel.: 0261/108-290
Buchstaben Cas - Gr:
Tel.: 0261/108-175
Buchstaben Gs - Kak:
Tel.: 0261/108-107
Buchstaben Kal - Ma:
Tel.: 0261/108-271
Buchstaben Mb - Pl:
Tel.: 0261/108-315
Buchstaben Pm - So:
Tel.: 0261/108-169
Buchstaben Sp - Z:
Tel.: 0261/108-198
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de
Team "Aufenthaltsgesetz"
Buchstaben A - Alr:
Tel.: 0261/108-327
Buchstaben Als - Bak:
Tel.: 0261/108-331
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Tel.: 0261/108-175
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Tel.: 0261/108-315
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Tel.: 0261/108-169
Buchstaben Sp - Z:
Tel.: 0261/108-198
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.34 / Ausländerrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung, mittwochs geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-778
Fax: 0261 108470
Kontaktperson
Ausländerrecht
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Sie benötigen:
- Nationalpass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen und anerkannten Asylberechtigten)
- Krankenversicherungsnachweis
- ausgefüllter Antrag
- 1 biometrisches Passfoto.
Sie benötigen:
- Nationalpass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen und anerkannten Asylberechtigten)
- Krankenversicherungsnachweis
- ausgefüllter Antrag
- 1 biometrisches Passfoto.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
§45 AufenthV
- Erteilung: 100,00€
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
- Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€
für Minderjährige:
- Erteilung: 50,00€
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
- Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.
Für bestimmte Personengruppen kann eine Befreiung gemäß §52 AufenthV erfolgen.
§48 AufenthV:
RA für Ausländer:
- Ausstellung: 100,00€
- Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 97,00€
- Ausstellung eine vorläufiger RA: 67,00€
- Ausstellung eine vorläufiger RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.
RA für Ausländer (mit subs. Schutz), Flüchtlinge, Staatenlose:
- Ausstellung: 60,00€
- Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 38,00€
- Ausstellung eines vorläufigen RA: 26,00€
- Ausstellung eines vorläufigen RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.
§45 AufenthV
- Erteilung: 100,00€
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
- Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€
für Minderjährige:
- Erteilung: 50,00€
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
- Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.
Für bestimmte Personengruppen kann eine Befreiung gemäß §52 AufenthV erfolgen.
§48 AufenthV:
RA für Ausländer:
- Ausstellung: 100,00€
- Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 97,00€
- Ausstellung eine vorläufiger RA: 67,00€
- Ausstellung eine vorläufiger RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.
RA für Ausländer (mit subs. Schutz), Flüchtlinge, Staatenlose:
- Ausstellung: 60,00€
- Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 38,00€
- Ausstellung eines vorläufigen RA: 26,00€
- Ausstellung eines vorläufigen RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländer, Flüchtlingsangelegenheiten, Asylbewerber, Aufenthalt, Ausländerangelegenheiten, Asyl, Asylrecht, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsberechtigung, Flüchtlinge, Migration, Abschiebung