Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

    Beschreibung

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
    Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

    Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
      https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

    Team "Aufenthaltsgesetz"

    Buchstaben A - Alr:

    Tel.: 0261/108-327

    Buchstaben Als - Bak:

    Tel.: 0261/108-331

    Buchstaben Bal - Car

    Tel.: 0261/108-290

    Buchstaben Cas - Gr:

    Tel.: 0261/108-175

    Buchstaben Gs - Kak:

    Tel.: 0261/108-107

    Buchstaben Kal - Ma:

    Tel.: 0261/108-271

    Buchstaben Mb - Pl:

    Tel.: 0261/108-315

    Buchstaben Pm - So:

    Tel.: 0261/108-169

    Buchstaben Sp - Z:

    Tel.: 0261/108-198

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.34 / Ausländerrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung, mittwochs geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-778

    Fax: 0261 108470

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Ausländerbehörde: Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge/Ausländer
    Ausländerbehörde: Erklärung eheliche Lebensgemeinschaft
    Ausländerbehörde: Mietbescheinigung
    Ausländerbehörde Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
    • Nachweis über Krankenversicherung
    • Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
    • 1 biometrisches Passfoto

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

    Sie benötigen:

    • Nationalpass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen und anerkannten Asylberechtigten)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • ausgefüllter Antrag
    • 1 biometrisches Passfoto.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
    • 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
    • 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

    §45 AufenthV

    • Erteilung: 100,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
    • Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€

    für Minderjährige:

    • Erteilung: 50,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
    • Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.

    Für bestimmte Personengruppen kann eine Befreiung gemäß §52 AufenthV erfolgen.

    §48 AufenthV:

    RA für Ausländer:

    • Ausstellung: 100,00€   
    • Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 97,00€  
    • Ausstellung eine vorläufiger RA: 67,00€
    • Ausstellung eine vorläufiger RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.
       

    RA für Ausländer (mit subs. Schutz), Flüchtlinge, Staatenlose:

    • Ausstellung: 60,00€
    • Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 38,00€
    • Ausstellung eines vorläufigen RA: 26,00€
    • Ausstellung eines vorläufigen RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Abschiebung, Ausländer, Aufenthalt, Asylbewerber, Asylrecht, Asyl, Flüchtlingsangelegenheiten, Ausländerangelegenheiten, Flüchtlinge, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsberechtigung, Migration

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de