Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

    Beschreibung

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
    Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Birkenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Schneewiesenstr. 25

    55765 Birkenfeld

    Postfachadresse

    Postfach 12 40

    55760 Birkenfeld

    Kontakt

    Fax: +49 6782 15-190

    Telefon Festnetz: +49 6782 15-0

    E-Mail: poststelle@landkreis-birkenfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
    • Nachweis über Krankenversicherung
    • Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
    • 1 biometrisches Passfoto

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
    • 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
    • 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Aufenthalt, Ausländer, Asyl, Flüchtlinge, Ausländerangelegenheiten, Asylrecht, Asylbewerber, Aufenthaltsberechtigung, Migration, Aufenthaltsgenehmigung, Flüchtlingsangelegenheiten, Abschiebung, Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English