Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. -with appointment only-
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)
Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)
Kontaktperson
Herr Lorenz Klein
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2317
E-Mail: lorenz.klein@kreis-ak.de
Frau Maren Müller
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2319
E-Mail: maren.mueller@kreis-ak.de
Herr Mario Müller
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2315
E-Mail: mario.mueller@kreis-ak.de
Herr Niklas Helzer
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2312
E-Mail: niklas.helzer@kreis-ak.de
Frau Anna Schmuck
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2318
E-Mail: anna.schmuck@kreis-ak.de
Frau Vanessa Weller
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2317
E-Mail: vanessa.weller@kreis-ak.de
Frau Angelika Breder
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2326
E-Mail: angelika.breder@kreis-ak.de
Frau Sonja Reinhard
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2328
E-Mail: sonja.reinhard@kreis-ak.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltstitel, Asylbewerber, Aufenthalt, Flüchtlinge, Asyl, Aufenthaltsgenehmigung, Ausländerangelegenheiten, Asylrecht, Flüchtlingsangelegenheiten, Abschiebung, Ausländer, Migration