Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz

    Beschreibung

    Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
    Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
    Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr

    Beschreibung


    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Str. 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-309

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2019 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 21- Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Ausländerbehörde ist mittwochs ganztägig geschlossen.

    Kontakt

    E-Mail: abh-afa@kv-kus.de

    E-Mail: abh@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-251

    Fax: 06381 424-559

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2022 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
    • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
    • 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
    • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
    • Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
    • Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
    • Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
    • Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
    • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft 

    Voraussetzungen

    Schweizer Staatsangehörigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
    Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthaltsgenehmigung, Schweizer, Aufenthaltsberechtigung, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Schweiz, Arbeitserlaubnis, Arbeit, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltstitel, Aufenthalt, Freizügigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)