Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz

    Beschreibung

    Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
    Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
    Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Neustadt an der Weinstraße wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
    • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
    • 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
    • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
    • Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
    • Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
    • Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
    • Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
    • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft 

    Voraussetzungen

    Schweizer Staatsangehörigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
    Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Arbeit, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Schweizer, Schweiz, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Freizügigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de