Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
Beschreibung
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die regulären Servicezeiten der Abteilung "Ausländerwesen" beim Ordnungsamt sind: Montag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Dienstag: 8:30 -12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Donnerstag 14:00- 18:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Freitag 8:30- 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Die Online-Terminvereinbarung ist unter https://termin.landau.de/ möglich.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de
Kontaktperson
Frau Ulrike Wagenblatt (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: ulrike.wagenblatt@landau.de
Telefon Festnetz: 06341 13-3243
E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de
Fax: 06341 13-883242
Frau Sabrina Schmidt (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 13-3295
Fax: 06341 13-883242
E-Mail: sabrina.schmidt@landau.de
E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de
Frau Selina Rattanakorn (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de
Telefon Festnetz: 06341 13-3293
E-Mail: selina.rattanakorn@landau.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
- 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
- Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
- Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
- Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
- Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
- Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Schweizer Staatsangehörigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Schweizer, Arbeit, Aufenthaltsberechtigung, Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt, Freizügigkeit, Arbeitserlaubnis, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Schweiz