Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
Beschreibung
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Aktuelles
Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 20
54543 Daun
Kontakt
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
- 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
- Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
- Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
- Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
- Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
- Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Schweizer Staatsangehörigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsgenehmigung, Schweizer, Aufenthaltsberechtigung, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Schweiz, Arbeitserlaubnis, Arbeit, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltstitel, Aufenthalt, Freizügigkeit