Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
Beschreibung
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Aufenthaltsgesetz"
Buchstaben A - Alr:
Tel.: 0261/108-327
Buchstaben Als - Bak:
Tel.: 0261/108-331
Buchstaben Bal - Car
Tel.: 0261/108-290
Buchstaben Cas - Gr:
Tel.: 0261/108-175
Buchstaben Gs - Kak:
Tel.: 0261/108-107
Buchstaben Kal - Ma:
Tel.: 0261/108-271
Buchstaben Mb - Pl:
Tel.: 0261/108-315
Buchstaben Pm - So:
Tel.: 0261/108-169
Buchstaben Sp - Z:
Tel.: 0261/108-198
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.34 / Ausländerrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung, mittwochs geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-778
Fax: 0261 108470
Kontaktperson
Ausländerrecht
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
- 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
- Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
- Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
- Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
- Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
- Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Schweizer Staatsangehörigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis, Schweiz, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Schweizer, Aufenthaltsberechtigung, Arbeit, Freizügigkeit, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthalt, Ausländer