Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
Beschreibung
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner:
A-K Tel: +49 261 129-4676
L-Z Tel: +49 261 129-4650
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Asyl / EU-Bürger (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 261 129-4685
Fax: +49 261 129-4620
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
- 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
- Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
- Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
- Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
- Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
- Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Schweizer Staatsangehörigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis, Schweiz, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Schweizer, Aufenthaltsberechtigung, Arbeit, Freizügigkeit, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthalt, Ausländer