Aufenthaltserlaubnis verlängern
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Vorraussetzungen auch verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde, Buchstaben A-J, Ka - Kh)
Internet
Formulare
Hinweise für Germersheim: Spezielle Hinweise für Kreis Germersheim
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Germersheim: Spezielle Hinweise für Kreis Germersheim
Jeder Ausländer, ausgenommen EU-Bürger, benötigt für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Für die Bestellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Zuvor senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt per Post oder Email zu.
Per E-Mail eingereichte Anträge müssen gut lesbar eingescannt im PDF-Format gesendet werden. Nicht lesbare (abfotografierte) Anträge können nicht bearbeitet werden.
Sie erhalten sodann schriftlich einen Termin. Zusätzlich sind die Vorlage des gültigen Reisepasses, ein biometrisches Passbild, ein Nachweis über die Krankenversicherung in Deutschland sowie ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder Jobcenterbescheid) notwendig.
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.
Jeder Ausländer, ausgenommen EU-Bürger, benötigt für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Für die Bestellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Zuvor senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt per Post oder Email zu.
Per E-Mail eingereichte Anträge müssen gut lesbar eingescannt im PDF-Format gesendet werden. Nicht lesbare (abfotografierte) Anträge können nicht bearbeitet werden.
Sie erhalten sodann schriftlich einen Termin. Zusätzlich sind die Vorlage des gültigen Reisepasses, ein biometrisches Passbild, ein Nachweis über die Krankenversicherung in Deutschland sowie ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder Jobcenterbescheid) notwendig.
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz