Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung
    99010022020000

    Aufenthaltserlaubnis verlängern

    Beschreibung

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Vorraussetzungen auch verlängert werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    17er Straße 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014
    Technisch geändert am 31.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Germersheim: Spezielle Hinweise für Kreis Germersheim

    Jeder Ausländer, ausgenommen EU-Bürger, benötigt für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
    Für die Bestellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Zuvor senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt per Post oder Email zu.

    Per E-Mail eingereichte Anträge müssen gut lesbar eingescannt im PDF-Format gesendet werden. Nicht lesbare (abfotografierte) Anträge können nicht bearbeitet werden.

    Sie erhalten sodann schriftlich einen Termin. Zusätzlich sind die Vorlage des gültigen Reisepasses, ein biometrisches Passbild, ein Nachweis über die Krankenversicherung in Deutschland sowie ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder Jobcenterbescheid) notwendig.
    Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.

    Jeder Ausländer, ausgenommen EU-Bürger, benötigt für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
    Für die Bestellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Zuvor senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt per Post oder Email zu.

    Per E-Mail eingereichte Anträge müssen gut lesbar eingescannt im PDF-Format gesendet werden. Nicht lesbare (abfotografierte) Anträge können nicht bearbeitet werden.

    Sie erhalten sodann schriftlich einen Termin. Zusätzlich sind die Vorlage des gültigen Reisepasses, ein biometrisches Passbild, ein Nachweis über die Krankenversicherung in Deutschland sowie ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder Jobcenterbescheid) notwendig.
    Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2017
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020