Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis verlängern

    Beschreibung

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Vorraussetzungen auch verlängert werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 220 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind vorab per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren. Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 142936

    E-Mail: aufenthaltsrecht@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Herzlich willkommen bei der Ausländerbehörde der Stadt Speyer!

    Wir sind Ansprechpartner für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Speyer und beraten Sie gerne!

    Auf unserer Internetseite können Sie sich über die verschiedenen Aufgabenbereiche unserer Ausländerbehörde informieren. Zudem erhalten Sie hier nützliche Hinweise zur Beantragung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, zu den Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis, zu weiteren Aufenthaltsdokumenten wie der Aufenthaltsgestattung und der Duldung, zur Verpflichungserklärung, zu Visaangelegenheiten, zum Familiennachzug und zu vielen weiteren Themen.

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de