Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Beschäftigung

    Sie sind ausländischer Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie

    • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung und zuvor
    • in den meisten Fällen ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland.

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
    Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist Montag und Mittwoch geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de . Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    E-Mail: migrationundintegration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
    Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
    Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
    Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Ausländerbehörden bereit. Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Abteilung Migration (Ausländerbehörde) verarbeitet Daten von Ihnen, die im Zusammenhang mit der Online-Beantragung ausländerbehördlicher Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhoben werden. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
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    Antrag auf Auflagenänderung
    Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
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    Weitere Informationen

    Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)

    Beschreibung

    Bitte beachten: Aktuell kann es bei Terminvergabe und Bearbeitung zu längeren Wartezeiten kommen!

    Adresse

    Hausanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-15394

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    E-Mail: migration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
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    Weitere Informationen

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    Buchstaben

    A - K

    06233 89 916

    Buchstaben

    L - Z

    06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass Sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration erfüllen
    • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie erfüllen die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration.
    • Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
    • Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Erteilung des Aufenthaltstitels zu.

    Hinweis: Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Ihre Zulassung richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt. In bestimmten Berufen oder bei Angehörigen bestimmter Staaten liegt die Zulassung zur Beschäftigung im Ermessen der Behörde. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassung erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse an der Beschäftigung besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels schriftlich nach der Einreise und vor Ablauf der Geltungsdauer des Visums bei der Ausländerbehörde stellen.

    Sollte die Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraussetzen, wird diese von der Ausländerbehörde in einem verwaltungsinternen Verfahren eingeholt.

    Kosten

    • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
    • Geltungsdauer über ein Jahr: 110,00 Euro
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 65,00 Euro
    • Verlängerung um mehr als 3 Monate: 80,00 Euro

    Hinweis: Eine Gebührenbefreiung gibt es nur in Ausnahmefällen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahme: Staatsangehörige der EU-Staaten haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.

    Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Migration, Ausländerangelegenheiten, Aufenthalt, Ausländervisum, Aufenthaltserlaubnis, Visum, Aufenthaltstitel, Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de