Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Hinweise für Böhl-Iggelheim: Erschließungsbeitrag zahlen

    Hier finden Sie Satzungen der Gemeinde Böhl-Iggelheim zum Thema "Erschließungsbeiträge".

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 5 ''Finanzen''

    Adresse

    Postanschrift

    Am Schwarzweiher 7

    67459 Böhl-Iggelheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montags und donnerstags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06324 963-170

    Telefon Festnetz: 06324 963-0

    E-Mail: info@boehl-iggelheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''

    Adresse

    Postanschrift

    Am Schwarzweiher 7

    67459 Böhl-Iggelheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montags und donnerstags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06324 963-0

    Fax: 06324 963-170

    E-Mail: info@boehl-iggelheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de