Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Herxheim - FB4: Verbands- und Gemeindewerke

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 6

    76863 Herxheim bei Landau/Pfalz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07276 501-40

    Fax: 07276 501-449

    E-Mail: werke@herxheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Kaufmännische Verwaltung, Verbands- und Gemeindewerke
    • Technische Verwaltung
    • Technische Betriebe (Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Stromversorgung, Waldfreibad)
    • Geschäftsführung von Zweckverbänden
    • Geschäftsführung von Eigenbetrieben
    • Kaufmännische Verwaltung von Regiebetrieben

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Herxheim - FB2: Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Obere Hauptstraße 2

    76863 Herxheim bei Landau/Pfalz

    Kontakt

    Fax: 07276 501-250

    Telefon Festnetz: 07276 501-0

    E-Mail: info@herxheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Grundsatzangelegenheiten, Finanzausgleich, Verbandsgemeinde- und Schulumlage
    • Haushalt, Jahresabschlüsse, Gesamtabschlüsse
    • Anlagenbuchhaltung
    • Beiträge und Kostenerstattungen
    • Steuern und Abgaben
    • Verbandsgemeindekasse

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Erschließungskosten, Kommunalabgabe, Bauen, Abgaben, Baugebühren, Gebühren, Grundwassererschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English