Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Hinweise für Edenkoben: Erschließungsbeitrag zahlen
Erschließungsbeitragssatzungen der Ortsgemeinden.
Für die Erschließungsbeiträge zur Kanalisation und Wasserversorgung sind die Verbandsgemeindewerke die richtigen Ansprechpartner.
zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständigkeit
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 2 - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Poststraße 23
67480 Edenkoben
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Gauweiler-Herz
Frau Céline Seither
Hausanschrift
Fax: 06323 959-299
Telefon Festnetz: 06323 959-149
E-Mail: celine.seither@vg-edenkoben.de
Internet
Verbandsgemeinde Edenkoben - Verbandsgemeindewerke
Adresse
Postanschrift
Poststraße 23
67480 Edenkoben
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rainer Weisbrod
Postanschrift
Poststraße 23
67480 Edenkoben
Telefon Festnetz: 06323 959-250
Fax: 06323 959-299
E-Mail: rainer.weisbrod@vg-edenkoben.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2020
Stichwörter
Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben