Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständigkeit
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan - Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag : 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna-Lena Bischoff
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Fax: 06381 6080-199
Telefon Festnetz: 06381 6080-313
E-Mail: Anna-Lena.Bischoff@vgka.de
Frau Kristin Frisch
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 6080-321
Fax: 06381 6080-199
E-Mail: Kristin.Frisch@vgka.de
Frau Maike Pawlowski
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Fax: 06381 6080-199
Telefon Festnetz: 06381 6080-312
E-Mail: Maike.Pawlowski@vgka.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2020
Stichwörter
Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben