Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 1 - Innere Dienste, Organisation, Finanzen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag  zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 9351099

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2019 (von: Webservice, ST_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 1.3 Finanzen, Finanzbuchhaltung, Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abgaben@bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 9351099

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2019 (von: Webservice, ST_Bad Dürkheim)

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gebühren, Kommunalabgabe, Baugebühren, Bauen, Erschließungskosten, Grundwassererschließung, Abgaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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