Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wöllstein - Standesamt, Friedhöfe

    Adresse

    Postanschrift

    St. Floriansweg 8

    55599 Gau-Bickelheim

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Freitag 08:00 - 11:45 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 226 E-Mail: standesamt@vg-woellstein.org

    Kontakt

    Fax: 06703 302-14

    Telefon Festnetz: 06703 302-0

    E-Mail: standesamt@vg-woellstein.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Wöllstein - Wasserwerk

    Adresse

    Postanschrift

    St. Floriansweg 8

    55599 Gau-Bickelheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06703 302-0

    Fax: 06703 302-14

    E-Mail: info@vg-woellstein.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Wöllstein - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    St. Floriansweg 8

    55599 Gau-Bickelheim

    Kontakt

    Fax: 06703 302-14

    Telefon Festnetz: 06703 302-0

    E-Mail: info@vg-woellstein.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Verbandsgemeinde Wöllstein - Energie- und Servicebetrieb

    Adresse

    Postanschrift

    St. Floriansweg 8

    55599 Gau-Bickelheim

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    Fax: 06703 302-14

    Telefon Festnetz: 06703 302-0

    E-Mail: info@vg-woellstein.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de