Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Hinweise für Worms: Erschließungs- und Ausbaubeiträge
Heranziehung zu Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (einmalige Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen) für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge
Hinweise für Worms: Erschließungs- und Ausbaubeiträge
Heranziehung zu Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (einmalige Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen) für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge
Hinweise für Worms: Erschließungs- und Ausbaubeiträge - Ratenzahlung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständigkeit
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität
Beschreibung
Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehört zum Bereich 6 ? Stadtentwicklung, Planen und Bauen und ist zuständig für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau sämtlicher Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Worms (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sowie für die den Straßenverkehr betreffenden notwendigen Anlagen wie Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung, Zentrale Koordinierungsstelle für Straßenaufbrüche, Ausbau- und Erschließungsbeiträge etc.
Kontakt-E-Mails:
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 2
67547 Worms
Rathaus Altbau (Hagenstraße). Besucheradresse & Postanschrift:
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen Nur nach Terminvereinbarung!  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Regina Gärtner (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-6699
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6652
Frau Carolin Klöter-Müller (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6651
Fax: +49 6241 853-6699
Frau Simone Orlemann (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-6699
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6655
Frau Elisabeth Ziegler (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6656
Fax: +49 6241 853-6699
Internet
Formulare
Antrag auf Stundung - Ratenzahlung des Ausbaubeitrages
Antrag auf Stundung - Ratenzahlung des Erschließungsbeitrages
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Gebühren, Kommunalabgabe, Baugebühren, Bauen, Erschließungskosten, Grundwassererschließung, Abgaben