Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Rheinuferstraße 9

    67061 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6642(Gartenstadt-Nord, Maudach (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6635(Friesenheim, Friesenheim Stern-Bremserstr, Hemshof/Nord (intern))

    Fax: +49 621 504-3290

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6618

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6637(Parkinsel, Süd (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6636(Nachtweide, Oppau, Pfingstweide (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6640(Edigheim, Ruchheim (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6639(Gartenstadt-Süd, Mundenheim (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6617(Oggersheim, Notwende (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6630(Friesenheim-Nord, Melm (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6638(Gartenstadt-Niederfeld, Mitte (intern))

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6641(Rheingönheim, West (intern))

    E-Mail: 4-14@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English