Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Hinweise für Montabaur: Erschließungsbeitrag zahlen
Die Erschließung, also die erstmalige Herstellung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wegen und Plätzen), bildet die rechtliche Voraussetzung für die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Grundstück im Außenbereich, welches durch ein Neubaugebiet erstmals erschlossen wird.
Die Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, für die Erschließung von Grundstücken Erschließungsbeiträge zu erheben.
zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständigkeit
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 3 - Eigenbetrieb VG-Werke, Hoch- und Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Dirk Völker
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Gebäude: Rathaus-Neubau, 2. Ebene
Fax: 02602 126-253
Telefon Festnetz: 02602 126-162
E-Mail: dvoelker@montabaur.de
Internet
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet 3.1 Buchhaltung, Rechnungswesen, Controlling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frank Albert
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Telefon Festnetz: 02602 126-275
Fax: 02602 126-254
E-Mail: falbert@montabaur.de
Internet
Weitere Informationen
Werkleitung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Controlling und Bauinvestitionscontrolling
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2020
Stichwörter
Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben