Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Hinweise für Montabaur: Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Erschließung, also die erstmalige Herstellung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wegen und Plätzen), bildet die rechtliche Voraussetzung für die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Grundstück im Außenbereich, welches durch ein Neubaugebiet erstmals erschlossen wird. 

    Die Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, für die Erschließung von Grundstücken Erschließungsbeiträge zu erheben. 

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 3 - Eigenbetrieb VG-Werke, Hoch- und Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02602 126-253

    Telefon Festnetz: 02602 126-202

    E-Mail: aklute@montabaur.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Straßen- und Tiefbau, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Mons-Tabor-Bad, Bauinvestitionscontrolling

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet 3.1 Buchhaltung, Rechnungswesen, Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02602 126-253

    Telefon Festnetz: 02602 126-202

    E-Mail: FBenten@montabaur.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Werkleitung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Controlling und Bauinvestitionscontrolling

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de