Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Bauverwaltung und kaufmännische Gebäudewirtschaft

    Beschreibung

    Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Submissionen im Baubereich

    Hinweis in eigener Sache: Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, Bescheinigungen für ISB-Darlehen und Anforderung von Archivunterlagen

    Aufgrund personeller Engpässe bei der Bauverwaltung kommt es aktuell zu Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und Bescheinigungen für ISB-Darlehen. Die Bauverwaltung ist bemüht, die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten. Wir bitten um Verständnis für etwaige Verzögerungen.
    Bei der Anforderung von Archivunterlagen beträgt die Wartezeit derzeit ca. zehn Wochen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktoriastraße 13

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung@bad-kreuznach.de

    Telefon Festnetz: 0671 800-726

    Fax: 0671 800-707

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Allgemeine Bauverwaltungsangelegenheiten, Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Durchführung von Submissionen

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach

    Baugesetzbuch (BauGB) Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Erschleißungsbeiträgen

    Baugesetzbuch (BauGB) Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Erschleißungsbeiträgen

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gebühren, Kommunalabgabe, Baugebühren, Bauen, Erschließungskosten, Grundwassererschließung, Abgaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)