• Hövels (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
Erschließungsbeitrag Erhebung

Erschließungsbeitrag zahlen

Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

Beschreibung

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

zuständige Stelle

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

Zuständigkeit

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 75

57537 Wissen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 2742 939-0

Fax: +49 2742 939-207

E-Mail: info@rathaus-wissen.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 14.06.2022

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

Verfahrensablauf

Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

Kosten

Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

Version

Technisch erstellt am 20.03.2017

Technisch geändert am 18.02.2025

Stichwörter

Abgaben, Erschließungskosten, Grundwassererschließung, Bauen, Gebühren, Baugebühren, Kommunalabgabe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020