Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Hinweise für Koblenz: Erschließungsbeitrag zahlen

    Anliegerbescheinigung für Erschließungs- und Ausbaubeiträge:

    Genaue Angaben über die Lage des Grundstückes (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)

    Bei einigen Rechtsgeschäften (z.B. Grundstücksverkauf, Finanzierungen) kann es erforderlich sein, dass der Beitragsstatus des Grundstückes durch eine schriftliche Beitragsbescheinigung nachgewiesen wird.

    Diese Bescheinigung enthält Aussagen darüber, ob für das Grundstück noch Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge  zu erwarten sind oder ob in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet wurden.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Tiefbauamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 47

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Fr 8.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 129-3502

    Fax: 0261 129-3500

    E-Mail: tiefbauamt@stadt.koblenz.de

    Weitere Informationen

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Koblenz - Erschließungsbeiträge / Ausbaubeiträge (Tiefbauamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 47

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 129-3105

    Fax: 0261 129-3100

    E-Mail: tiefbauamt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Hinweise für Koblenz: Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Erschließungsbeiträge/Vorausleistungen werden durch rechtsmittelfähigen Bescheid festgesetzt.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Gebühren, Baugebühren, Grundwassererschließung, Bauen, Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Abgaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de