Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Anliegerbescheinigung für Erschließungs- und Ausbaubeiträge:
Genaue Angaben über die Lage des Grundstückes (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)
Bei einigen Rechtsgeschäften (z.B. Grundstücksverkauf, Finanzierungen) kann es erforderlich sein, dass der Beitragsstatus des Grundstückes durch eine schriftliche Beitragsbescheinigung nachgewiesen wird.
Diese Bescheinigung enthält Aussagen darüber, ob für das Grundstück noch Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge zu erwarten sind oder ob in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet wurden.
Anliegerbescheinigung für Erschließungs- und Ausbaubeiträge:
Genaue Angaben über die Lage des Grundstückes (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)
Bei einigen Rechtsgeschäften (z.B. Grundstücksverkauf, Finanzierungen) kann es erforderlich sein, dass der Beitragsstatus des Grundstückes durch eine schriftliche Beitragsbescheinigung nachgewiesen wird.
Diese Bescheinigung enthält Aussagen darüber, ob für das Grundstück noch Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge zu erwarten sind oder ob in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet wurden.
zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständigkeit
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Tiefbauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do    8.30 - 12.00 Uhr                14.00 - 16.00 Uhr Fr              8.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen.
Stadt Koblenz - Erschließungsbeiträge / Ausbaubeiträge (Tiefbauamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Erschließungsbeiträge/Vorausleistungen werden durch rechtsmittelfähigen Bescheid festgesetzt.
Die Erschließungsbeiträge/Vorausleistungen werden durch rechtsmittelfähigen Bescheid festgesetzt.
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Gebühren, Bauen, Kommunalabgabe, Abgaben, Grundwassererschließung, Baugebühren, Erschließungskosten