Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung
    99080103001000

    Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

    Wenn Sie mit Drohnen geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein so genanntes "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" -  "Unmanned Aircraft System" (UAS) - bilden. Sie sind vielseitig einsetzbar. Folgende Aktivitäten sind   mithilfe von Drohnen zum Beispiel möglich:

    • Motive fotografieren oder filmen
    • Rehkitze retten  
    • Flächen vermessen

    Wenn Sie eine Drohne verwenden, wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gemäß Luftverkehrs-Ordnung festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für folgende Bereiche:

    • die öffentliche Sicherheit
    • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
    • den Schutz vor Lärmbelästigung
    • die Umwelt

    Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel folgende:

    • Bundesfernstraßen
    • Bundeswasserstraßen,
    • Nahbereiche von Flugplätzen und Flughäfen
    • Naturschutzgebiete
    • Wohngrundstücke

    In folgenden Fällen ist eine Erlaubnis zum Beispiel notwendig:

    • Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen
    • Sie wollen Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben

    Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.

    Online-Dienst

    Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohne)

    ID: L100039_311140073

    Beschreibung

    Der neue Online-Dienst zur Antragstellung für Drohnenflüge in Rheinland-Pfalz ist ab sofort verfügbar. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können nun bequem und digital Betriebsgenehmigungen oder Ausnahmen von geografischen Verbotszonen beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) beantragen. Der Dienst führt Antragstellende über eine verständliche Benutzeroberfläche durch das Verfahren und unterstützt sie bei der Auswahl der richtigen Antragsart – je nach Betriebsart und geplanter Flugzone. Auch Änderungen bestehender Genehmigungen oder Anerkennungen können künftig online eingereicht werden. Die Nutzung erfolgt über das BundID-Konto, eine Authentifizierung ist z. B. per ELSTER-Zertifikat oder AusweisApp möglich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2025
    Technisch geändert am 21.08.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Findet der Flug innerhalb eines geografischen UAS-Gebietes in Rheinland-Pfalz statt, ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zuständig.

    Zuständigkeit

    Bei Unklarheiten, ob und welche Erlaubnis Sie benötigen, stehen Ihnen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen per E-Mail oder telefonisch beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hahn-Flughafen
    Gebäude 667C
    55483 Lautzenhausen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2012
    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
    • erforderliche Kompetenznachweise
    • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
      • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
      • zu Fluglärm, der über ein angemessenes Maß hinausgeht, oder
      • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes oder des Natur- und Umweltschutzes

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Kosten

    Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand zum Einflug in das geografische Gebiet.: Verwaltungsgebühr ab 50,00 EUR bis 3.500,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Welche Landesluftfahrtbehörde für die Genehmigung zum Einflug in geografische Gebiete zuständig ist, richtet sich nach dem Flugort der Drohne und nicht etwa nach Ihrem Firmen- oder Wohnsitz.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2017
    Technisch geändert am 18.09.2025

    Stichwörter

    Genehmigung, UAS, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Luftfahrzeug, Plattform Unbemannte Luftfahrt, Dipul, Geografische Gebiete, Digitale Plattform, Map Tool, Drohne, Geografisches Gebiet, Geozone, Spezielle Kategorie, Fluggerät, Einflug, UAS Gebiet, Geografische UAS Gebiete, UAS Zone, UAV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020