Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" - UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für
- die öffentliche Sicherheit,
- den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
- die Umwelt.
Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel
- Bundesfernstraßen,
- Bundeswasserstraßen oder
- Wohngrundstücke.
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.
zuständige Stelle
Findet der Flug innerhalb eines geografischen UAS-Gebietes in Rheinland-Pfalz statt, ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zuständig.
Zuständigkeit
Bei Unklarheiten, ob und welche Erlaubnis Sie benötigen, stehen Ihnen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen per E-Mail oder telefonisch beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
- Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls:
- Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
- Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
- Lageplan
- schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
- Freigabe Deutsche Flugsicherung
- SORA-Risikobewertung (SORA - Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
- Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
- weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz
Formulare
Voraussetzungen
- ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
- erforderliche Kompetenznachweise
- vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
- zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
- zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz
ein Fluggerät, welches Sie in einem geografischen UAS-Gebiet in Rheinland-Pfalz steigen lassen wollen
Rechtsgrundlage(n)
- § 21i Absatz 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- § 21h Absatz 3 und 4 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Artikel 15 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr) erteilt auf Antrag Genehmigungen für geografische Gebiete für alle unbemannten Luftfahrzeugsysteme (UAS) innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs.
Zur Beantragung einer Erlaubnis werden Unterlagen bereitgestellt. Die Versendung des Antrags kann digital oder postalisch erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis zugesendet.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall bis zu zwei Wochen.
Kosten
100 Euro für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet.: Verwaltungsgebühr 100.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
200 Euro für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete.: Verwaltungsgebühr 200.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage:
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.10.2023
Stichwörter
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