Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Sanierungsgenehmigung

    Beschreibung

    Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.

    Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 31

    55276 Oppenheim

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 33

    55276 Oppenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06133 4901-0

    Fax: 06133 4901-201

    E-Mail: info@vg-rhein-selz.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sanierungsmaßnahmen, Ausgleichsbeträge, Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English