Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Sanierungsgenehmigung

    Beschreibung

    Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.

    Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan - Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    66869 Kusel

    Hausanschrift

    Schulstraße 3-7

    66885 Altenglan

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag : 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 6080-310

    Fax: 06381 6080-199

    E-Mail: info@vgka.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster, Sanierungsmaßnahmen, Ausgleichsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de