Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
- Bauleitplanung
- Dorferneuerung, Stadtsanierung
- Straßenverkehr
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
- Förderung des Wohnungsbaues, Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Lothar Görg
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06351 407-501
Fax: 06351 407-446
E-Mail: l.goerg@vg-eisenberg.de
Thorsten Hutzenlaub
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Fax: 06351 407-505
Telefon Festnetz: 06351 407-504
E-Mail: t.hutzenlaub@vg-eisenberg.de
Michaela Zerner (Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen & Bauen)
Internet
Weitere Informationen
- Bauleitplanung
- Dorferneuerung, Stadtsanierung
- Straßenverkehr
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
- Förderung des Wohnungsbaues, Wohnungswesen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausgleichsbeträge, Sanierungsmaßnahmen, Anliegerbescheinigung, Bodenwert, Kataster