Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Michael Noll (Verkehrsplanung, Stadtsanierung und Sanierungsberatung Horeb und Winzler Viertel, Bauleitplanung, planungsrechtliche Auskünfte)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster, Ausgleichsbeträge, Sanierungsmaßnahmen