Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Sanierungsgenehmigung

    Beschreibung

    Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.

    Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadt Pirmasens - Stadtplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Schützenstraße 16

    66953 Pirmasens

    Postfachadresse

    Postfach 2763

    66933 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06331 84-2425

    Fax: 06331 84-2439

    E-Mail: stadtplanung@pirmasens.de

    Kontaktperson

    • Jörg Bauer
      Postanschrift

      Schützenstraße 16

      66953 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2427

      E-Mail: joergbauer@pirmasens.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster, Sanierungsmaßnahmen, Ausgleichsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de