Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 61 - Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Nachtweideweg 1-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thorsten Kaiser
Weitere Informationen
Der Bereich Planen und Bauen nimmt vielfältige Aufgaben wahr und ist u.a. zuständig im Bereich der städtischen Infrastruktur für die Straßen, Wege, Plätze und Brücken, für die Aufstellung von Bauleitplänen, für die Bearbeitung von Bauanträgen und für die Begrünung im gesamten Stadtgebiet.
Wer ein Haus bauen will, findet im Bereich Planen und Bauen immer einen richtigen Ansprechpartner.
Zum Bereich Planen und Bauen zählen die Abteilungen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Straßen- und Brückenbau, Bauaufsicht, Grünplanung und Verwaltung.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Verwaltung
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Hausanschrift
Aufzug vorhanden
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Kontakt
Weitere Informationen
Ansprechpartner für die Abwicklung des Sanierungsgebietes, für Umlegungsverfahren sowie für Städtebauliche Verträge. Sie betreut außerdem die Haushaltsangelegenheiten aus dem Bereich Planen und Bauen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sanierungsmaßnahmen, Ausgleichsbeträge, Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster