Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB III Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen
Adresse
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08.30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gudrun van Brandwijk (Sachbearbeitung Städtebauförderung Bernkastel-Kues)
Weitere Informationen
Bauleitplanung
Kommunale Baumaßnahmen
Dorferneuerung, Denkmalpflege
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Anliegerbescheinigung, Ausgleichsbeträge, Kataster, Sanierungsmaßnahmen, Bodenwert