Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - Fachbereich II - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Rathausstr. 48
56203 Höhr-Grenzhausen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mark Heinzberger
Postanschrift
Rathausstraße 48
56203 Höhr-Grenzhausen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02624 104-216
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster, Sanierungsmaßnahmen, Ausgleichsbeträge