Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Sanierungsgenehmigung

    Beschreibung

    Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.

    Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - Fachbereich II - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstr. 48

    56203 Höhr-Grenzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02624 104-0

    Fax: 02624 104-113

    E-Mail: bauen@hoehr-grenzhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster, Sanierungsmaßnahmen, Ausgleichsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de