Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 4 - Bauverwaltung
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E-Mail: Melina.Weichart@vgwthurm.de
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E-Mail: dagmar.peikert@vgwthurm.de
Frau Daniela Zimmer
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E-Mail: daniela.zimmer@vgwthurm.de
Frau Corinna Ecker
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56572 Weißenthurm
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E-Mail: corinna.ecker@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-307
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Ausgleichsbeträge, Bodenwert, Sanierungsmaßnahmen, Anliegerbescheinigung