Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 4 - Kommunale Infrastruktur
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Gäb
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Hausanschrift
E-Mail: j.gaeb@vordereifel.de
Fax: 02651 8009-20
Telefon Festnetz: 02651 8009-36
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 4
Leitung: Andreas Pung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bodenwert, Anliegerbescheinigung, Kataster, Ausgleichsbeträge, Sanierungsmaßnahmen