Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Sanierungsgenehmigung

    Beschreibung

    Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.

    Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadt Andernach - Bauverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Läufstraße 11

    56626 Andernach

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02632 922-201

    Fax: 02632 922-242

    Telefon Festnetz: 02632 922-133

    E-Mail: bauverwaltung@andernach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Ausgleichsbeträge, Sanierungsmaßnahmen, Anliegerbescheinigung, Bodenwert, Kataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de