Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Zuständigkeit
Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Stadtentwicklung (Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Postanschrift
Bahnhoftraße 47
56068 Koblenz
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Nach Abschluss der Sanierung (Aufhebung der Sanierungssatzung oder Entlassung aus der Sanierung eines einzelnen Grundstückes). Die Erhebung von Vorauszahlungen ist möglich, sobald auf den Grundstücken eine den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechende Bebauung oder sonstige Nutzung zulässig ist. Der Ausgleichsbetrag bzw. die Vorauszahlung wird nach vorheriger Anhörung durch Bescheid angefordert; der Betrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausgleichsbeträge, Sanierungsmaßnahmen, Anliegerbescheinigung, Bodenwert, Kataster