Wildunfall

    Wildunfall (KFZ)

    Beschreibung

    Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, sichern Sie die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht ab, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

    Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

    Wenn das angefahrene Tier noch flüchtet, gehen Sie ihm nicht nach, sondern markieren Sie nur die Unfallstelle und die Fluchtrichtung!

    Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Tier zu fliehen versucht und erneut auf die Straße läuft oder dass Sie gefährdet werden.

    Wer als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies der aneignungsberechtigten Person oder in Ortsgemeinden der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister oder der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen.

    Wer von diesen Personen oder Dienststellen keine Hilfe erlangt, ist berechtigt, das Wild aufzunehmen und an die jagdausübungsberechtigte Person, eine Auffangstation für Wild oder eine in Rheinland-Pfalz zugelassene Tierärztin oder einen in Rheinland-Pfalz zugelassenen Tierarzt zur Pflege zu übergeben.

    Ist zu besorgen, dass das Tier nicht gesund gepflegt werden kann, so ist die auffindende Person berechtigt, dieses Tier vor Ort fachgerecht zu töten oder töten zu lassen. Töten darf ein Tier nur, wer im Besitz eines auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdscheines ist oder über eine beruflich erworbene Fachkenntnis zum tierschutzgerechten Töten von Tieren verfügt.

    Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

    Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

    • morgens und abends
    • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,

    im Übergangsbereich Feld/Wald.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wer als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies der jagdausübungsberechtigten/aneignungsberechtigten Person oder in Ortsgemeinden der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister oder der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen. Jagdausübungsberechtigte können auch bestimmte Personen beauftragt haben (Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher).

    Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.

    Ansprechpartner

    Forstamt Trier

    Beschreibung

    Das Forstamt ist für Sie der Ansprechpartner zu den Themen des Waldes wie Förderung der Forstwirtschaft, Freizeitangebote, Jagdmöglichkeiten, Umweltbildung, Brennholz und vieles mehr. Die 44 Forstämter in Rheinland-Pfalz bewirtschaften den Staatswald, beraten und betreuen kommunale Waldbesitzer und Privatwaldbesitzer und haben vielfältige Aufgaben in der Umweltvorsorge sowie der Umweltbildung. Die Forstämter haben als untere Forstbehörde auch hoheitliche Aufgaben, insbesondere zur Erhaltung und dem Schutz des Waldes. Die Forstämter sind als Gemeinschaftsforstamt für alle Waldbesitzarten tätig. Grundlage für die Einrichtung der Gemeinschaftsforstämter ist der hohe Gemeindewaldanteil in Rheinland-Pfalz.

    Zurzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 307 Forstreviere mit staatlichem und 82 Forstreviere mit kommunalem Revierdienst. 29 der 307 Reviere mit staatlichem Revierdienst sind sogenannte Privatwaldbetreuungsreviere. Das Team eines Forstamts besteht aus dem Forstamtsleiter oder der Forstamtsleiterin, einem Büroleiter oder einer Büroleiterin, mehreren Angestellten, den Revierleiterinnen und Revierleitern und den Forstwirten. Daneben gibt es an den Forstämtern Spezialisten, die sich als Produktleiter oder Produktleiterinnen um besondere Sachgebiete kümmern. Die von einem Forstamt betreuten Forstbetriebe werden wie Unternehmen geführt und können zusammen einen Umsatz bis zu 5 Millionen Euro/Jahr und bis zu 100 Mitarbeiter/innen haben.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.wald-rlp.de.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rothenberg 10

    54293 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 82497-30

    Telefon Festnetz: +49 651 82497-0

    E-Mail: forstamt.trier@wald-rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Polizeipräsidium Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvianstr. 9

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9779-0

    Fax: +49 651 9779-1109

    E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Stichwörter

    32

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hirsch, Verkehrsunfall, Unfall, verletztes Wild, Wildannahmestelle, Wildschwein, Wildschadenregulierung, Wildschaden, Reh, Wildschweine, Wildtiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de