Markscheider Anerkennung
    99018007016000

    Anerkennung als Markscheiderin / Markscheider

    Sie wollen als Markscheider/in tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Wer in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausüben will, die nach dem Bundesberggesetz (BBergG) oder anderen Rechtsvorschriften Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf der Erstanerkennung als Markscheiderin oder Markscheider (Anerkennung) durch eine zuständige Bergbehörde (in RLP das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz) eines Bundeslandes. Liegt diese nicht vor, muss die Erstanerkennung beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz beantragt werden. Ob die Voraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeiten vorliegen wird von der zuständigen Behörde geprüft.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5
    55129 Mainz

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    Parkplatz: Gebühren: nein
    Kurmainz-Kaserne Bus: 67 Kurmainz-Kaserne Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55
    55133 Mainz

    Kontakt

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010
    Technisch geändert am 28.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14
    67433 Neustadt an der Weinstraße

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 992233

    Fax: +49 6321 9932233

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021
    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Befähigung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (sofern keine Versagungsgründe nach § 2 (2) Markscheidergesetz RLP vorliegen) oder eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Prüfung, sofern die Ausbildung und Prüfung nach Art und Umfang mit der Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach gleichwertig sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ja.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
      •  bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. ergänzende Ausbildung/ Zusatzprüfung
    • bei Vollständigkeit, erfolgt die Prüfung und Entscheidung
    • Anerkennung oder Ablehnung des Antrages

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 4 Wochen.

    Kosten

    Nach Zeitaufwand (gem. Nr 10.1 der Landesverordnung über die Gebühren der Bergverwaltung und des Geologischen Dienstes).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2016
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    Hochschule, Qualifikation, Diplomanerkennung, BQFG, BQ-Portal, BQRL, Reglementierter Beruf, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020