Markscheider Anerkennung

    Anerkennung als Markscheiderin / Markscheider

    Sie wollen als Markscheider/in tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Wer in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausüben will, die nach dem Bundesberggesetz (BBergG) oder anderen Rechtsvorschriften Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf der Erstanerkennung als Markscheiderin oder Markscheider (Anerkennung) durch eine zuständige Bergbehörde (in RLP das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz) eines Bundeslandes. Liegt diese nicht vor, muss die Erstanerkennung beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz beantragt werden. Ob die Voraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeiten vorliegen wird von der zuständigen Behörde geprüft.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz.

    Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Fax: 06131 9254-123

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1. Lebenslauf
    2. der Nachweise über die nach dem Markscheidergesetz RLP erforderliche Befähigung
    3. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, bei antragstellenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat ein in diesem Staat erforderliches ärztliches Zeugnis oder eine von der dort zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die körperliche und geistige Gesundheit der antragstellenden Person,
    4. eine Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz beantragt worden ist; bei antragstellenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat ein nach den Rechtsvorschriften dieses Staates dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument,
    5. eine Erklärung über den bestehenden oder vorgesehenen Ort der Niederlassung (in Deutschland), wobei auch Zweig- oder Außenstellen der Niederlassung anzugeben sind.

    Formulare

    Formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Befähigung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (sofern keine Versagungsgründe nach § 2 (2) Markscheidergesetz RLP vorliegen) oder eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Prüfung, sofern die Ausbildung und Prüfung nach Art und Umfang mit der Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach gleichwertig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ja.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
      •  bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. ergänzende Ausbildung/ Zusatzprüfung
    • bei Vollständigkeit, erfolgt die Prüfung und Entscheidung
    • Anerkennung oder Ablehnung des Antrages

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 4 Wochen.

    Kosten

    Nach Zeitaufwand (gem. Nr 10.1 der Landesverordnung über die Gebühren der Bergverwaltung und des Geologischen Dienstes).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    BQFG, Qualifikation, Reglementierter Beruf, Hochschule, BQRL, BQ-Portal, Diplomanerkennung, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English