Markscheider Anerkennung

    Anerkennung als Markscheiderin / Markscheider

    Sie wollen als Markscheider/in tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Wer in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausüben will, die nach dem Bundesberggesetz (BBergG) oder anderen Rechtsvorschriften Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf der Erstanerkennung als Markscheiderin oder Markscheider (Anerkennung) durch eine zuständige Bergbehörde (in RLP das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz) eines Bundeslandes. Liegt diese nicht vor, muss die Erstanerkennung beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz beantragt werden. Ob die Voraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeiten vorliegen wird von der zuständigen Behörde geprüft.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kurmainz-Kaserne

    Bus: 67


    Kurmainz-Kaserne

    Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    1. Lebenslauf
    2. der Nachweise über die nach dem Markscheidergesetz RLP erforderliche Befähigung
    3. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, bei antragstellenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat ein in diesem Staat erforderliches ärztliches Zeugnis oder eine von der dort zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die körperliche und geistige Gesundheit der antragstellenden Person,
    4. eine Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz beantragt worden ist; bei antragstellenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat ein nach den Rechtsvorschriften dieses Staates dem Führungszeugnis vergleichbares Dokument,
    5. eine Erklärung über den bestehenden oder vorgesehenen Ort der Niederlassung (in Deutschland), wobei auch Zweig- oder Außenstellen der Niederlassung anzugeben sind.

    Formulare

    Formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Befähigung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (sofern keine Versagungsgründe nach § 2 (2) Markscheidergesetz RLP vorliegen) oder eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Prüfung, sofern die Ausbildung und Prüfung nach Art und Umfang mit der Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach gleichwertig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ja.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
      •  bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. ergänzende Ausbildung/ Zusatzprüfung
    • bei Vollständigkeit, erfolgt die Prüfung und Entscheidung
    • Anerkennung oder Ablehnung des Antrages

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 4 Wochen.

    Kosten

    Nach Zeitaufwand (gem. Nr 10.1 der Landesverordnung über die Gebühren der Bergverwaltung und des Geologischen Dienstes).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, BQ-Portal, Reglementierter Beruf, Diplomanerkennung, BQFG, BQRL, Hochschule, Qualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)