Kraftfahrzeugkennzeichen

    Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

    Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues Kennzeichen beantragen,wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchten.

    Beschreibung

    Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Zulassung von Fahrzeugen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Online Terminvereinbarung ist zwingend notwendig Montag 08:00 bis 13:00 Uhr Dienstag 07:00 bis 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr Telefonische Ereichbarkeit: Montag - Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2487

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2492

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2488

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2490

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2495

    Fax: +49 621 504-2413

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2491

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2420

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2489

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2486

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de

    Internet

    Formulare

    Internetbasierte Zulassungsvorgänge

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

    bei Firmen:

    • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

    bei Vereinen:

    • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

    • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung)

    Bürger mit Wohnsitz in Ludwigshafen benötigen keine Meldebescheinigung.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung)

    Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.02.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    KFZ-Ummeldung, Anhänger, Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung), Ummelden, Umschreibung, Ummeldung, Autokennzeichen, Umkennzeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English